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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und HauptfürsorgesteIlen (BIH)

Die BIH ist der Zusammenschluss aller Integrationsämter und HauptfürsorgesteIlen in Deutschland. Sie erarbeitet Empfehlungen zur Umsetzung des Schwerbehindertenrechts, vertritt ihre Mitglieder in Gremien auf Bundesebene und bei Absprachen mit anderen gesetz-lichen Leistungsträgern. Sie ist Ansprechpartner überregionaler Verbände behinderter Men¬schen und der Sozialpartner. Weiter unterstützt sie die Mitglieder bei der Öffentlichkeitsarbeit durch Herausgabe von Medien und Bildungskonzeptionen, Schulungsangeboten, der Zeit-schrift ZB „Behinderte Menschen im Beruf“, mit einer vierteljährlichen Auflage von 300.000 Exemplaren und eines Jahresberichts. Die Internetpräsenz unter www.integrationsaemter.de ist Die Plattform zu den Themen Schwerbehinderung und Beruf. Hier finden Sie auch die BIH Online Akademie.

Die Integrationsämter nehmen gesetzliche Aufgaben im Rahmen der Beschäftigung schwer-behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wahr. Sie fördern die berufliche
Chancengleichheit von schwerbehinderten Menschen. Sie sind zuständig für:

  • die Erhebung der Ausgleichsabgabe,
  • die Unterstützung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen durch die Beglei-tende Hilfe im Arbeitsleben, die aus der Ausgleichsabgabe finanziert wird. Hierzu gehören neben der fachlichen Beratung auch finanzielle Leistungen, z.B. zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung,
  • die Unterstützung der Arbeitgeber bei Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmana-gement,
  • den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, der bei einer Kündi-gung die Zustimmung des Integrationsamtes erfordert,
  • die Schulung des Integrationsteams (Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte, Perso-nalräte, Arbeitgeberbeauftragte).

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben sie eine Aus-gleichsabgabe zu entrichten. Die tatsächliche Erfüllung dieser Beschäftigungspflicht
in Deutschland liegt bei durchschnittlich 4,2 Prozent. Das Aufkommen an Ausgleichsabgabe
beträgt insgesamt etwa 500 Millionen Euro pro Jahr.

Die Hauptfürsorgestellen sind für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungs-rechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebenen zuständig. Die Hauptfürsorgestellen sind zugleich auch Rehabilitationsträger.

Im Aufgabenüberblick:
Berufliche Hilfen, Erziehungshilfen, Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Erholungshilfen, Kuren, Wohnungshilfen, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe


Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

Geschäftsstelle
c/o Landschaftsverband Rheinland
Hermann-Pünder-Straße 1
50679 Köln (Deutz)

Telefon: 02 21 / 809 – 7351 u. -7352
Fax: 02 21 / 8284 – 1602 u. -1605

E-Mail
Internet: www.integrationsaemter.de

Postadresse:
50663 Köln

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