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Entzündliches Rheuma und Beruf

In Deutschland sind rund 1,5 Millionen Menschen von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen betroffen. Neben der rheumatoiden Arthritis (RA) mit rund 440.000 Erkrankten zählen der Morbus Bechterew (ankylosierende Spondylitis, AS) und andere so genannte Spondyloarthritiden wie die Psoriasis-Arthritis (PsA) mit jeweils 340.000 bzw. 135.000 Fällen zu den häufigsten Krankheiten dieses Formenkreises. Sie sind durch dauerhafte Entzündungsprozesse gekennzeichnet, die zu einer fortschreitenden Zerstörung der Gelenke führen können. Diese Erkrankungen können in jedem Alter auftreten. Die rheumatoide Arthritis beginnt oft schon im mittleren Alter, allein 15 Prozent der Patienten sind jünger als 40 Jahre. Und wer an Morbus Bechterew erkrankt, ist oft gerade mal 30 Jahre alt. Bei vielen Patienten können die Erkrankungssymptome und die zunehmenden Einschränkungen zunächst den Berufsalltag beeinträchtigen und schließlich zu Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung führen. Das muss aber nicht sein, denn es gibt für die Menschen mit Rheuma – neben einer konsequenten Behandlung – eine Reihe von Möglichkeiten, ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Manchmal können schon kleine Veränderungen am Arbeitsplatz oder den Arbeitszeiten viel bewirken.

Arbeit gibt Selbstbewusstsein

Neben der Erkrankung selbst haben viele Menschen mit Rheuma noch mit weiteren Problemen zu kämpfen, wie der psychischen Belastung, den Arbeitsplatz vielleicht zu verlieren, aber auch mit Geldsorgen, wenn dieser Fall eintritt. Dennoch ist die finanzielle Unabhängigkeit für viele oft nur ein Nebenaspekt, möchten sie doch einfach weiter ihren Beruf ausüben und ihre Leistung erbringen. Ihre Arbeit ist für sie ein Teil des Lebensinhalts, der Selbstbewusstsein gibt und das Gefühl vermittelt, gebraucht zu werden sowie Mensch zu sein und nicht Kranker. Aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes versuchen viele Menschen mit Rheuma, sich die Erkrankung nicht anmerken zu lassen. Kollegen und Vorgesetzte wissen demnach häufig nichts davon. Diese Haltung ist insbesondere unter den Bedingungen des heutigen Arbeitsmarktes

kaum verwunderlich, denn die Möglichkeiten für Menschen mit Rheuma, einen anderen Beruf zu ergreifen, sind oft eingeschränkt. Diese Geheimhaltung trägt nicht selten durch Fehl- oder Überbelastung zur Verschlechterung bei. Hier hat der Betriebsarzt eine wichtige vermittelnde und beratende Funktion zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betrieb. Er unterstützt häufig den Beschäftigten mit seinem Anliegen am Arbeitsplatz und etabliert sowohl individuelle als auch systematische Maßnahmen, welche der Gesunderhaltung des Mitarbeiters dienen.

Wichtige Anlaufstelle: Integrationsamt1

Für Menschen mit Rheuma stehen zahlreiche Hilfsangebote zur Verfügung um mit der Erkrankung am Arbeitsplatz oder zumindest im Arbeitsleben verbleiben zu können. Oftmals sind diese aber nicht ausreichend bekannt oder weil ein Arbeitnehmer sich nicht als chronisch Kranker „outen“ möchte, werden sie viel zu wenig in Anspruch genommen. Dies gilt neben den Leistungen zur beruflichen Rehabilitation auch für die Integrationsämter. Sie unterstützen die Eingliederung schwerbehinderter Personen am Arbeitsplatz, wobei ihre beratenden und finanziellen Leistungen sowohl von den Patienten als auch den Arbeitgebern in Anspruch genommen werden können.
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen und ihren Arbeitgebern auf verschiedenen Wegen helfen. Sie erhalten hier neben Informationsmaterialien eine kostenlose, individuelle Beratung zu allen Fragen, die mit der Schwerbehinderung und dem Arbeitsleben in Zusammenhang stehen. Die ebenfalls angebotene psychosoziale Betreuung über die Integrationsfachdienste der Integrationsämter dient dazu, schwerwiegende Konflikte des Arbeitnehmers mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber zu lösen. Der Arbeitnehmer erhält hier außerdem finanzielle Leistungen für technische Hilfsmittel, z. B. zur ergonomischen Ausstattung eines Arbeitsplatzes oder für eine benötigte Arbeitsassistenz. Der Arbeitgeber bekommt ebenfalls finanzielle Unterstützung zur behindertengerechten Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie Zuschüsse für das Gehalt des Arbeitnehmers und vieles mehr.
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen, unabhängig aus welchen Gründen, kündigen, benötigt er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 Sozialgesetzbuch IX). Erst wenn diese vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung rechtswirksam aussprechen.

Berufliche Rehabilitation mit Verbesserungsbedarf

Im Gegensatz zu den Angeboten der Integrationsämter, die eine spezifische Einbindung am Arbeitsplatz anstreben, dienen über die Renten-, Krankenversicherung bzw. Arbeitsamt finanzierten Reha-Maßnahmen der generellen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ ist die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel zuständig, wenn durch eine gesundheitliche Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit vermieden werden können (z. B. zur Vermeidung einer Frühverrentung). Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert solche Leistungen um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern. Sie ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Als dritter Kontakt erstattet die Agentur für Arbeit weitere nicht-medizinische Leistungen wie Berufsvorbereitung, Ausbildung und Überbrückungsgeld. Weitere Träger von Rehabilitationsmaßnahmen können die Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, die Sozialhilfe und die öffentliche Jugendhilfe sein. Welcher Träger wirklich zuständig ist, klären diese untereinander.
Obwohl umfangreiche Hilfsangebote bestehen, werden sie nur von einer geringen Zahl von Menschen mit Rheuma in Anspruch genommen. Selbst bei bestehenden erheblichen Funktionseinschränkungen erreichen viele Patienten das Rehabilitationssystem (zu) spät oder auch gar nicht. So finden beispielsweise erste Reha-Maßnahmen bei RA-Patienten erst nach durchschnittlich zwei Jahren Krankheitsdauer statt.2 Etwa die Hälfte aller Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die im Jahre 2005 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhielten, hatten in den vorausgegangenen fünf Jahren an keiner Reha-Maßnahme teilgenommen.3 Zudem zeigte eine 2005 durchgeführte Studie, dass nur jeweils drei Prozent der erwerbstätigen Patienten mit früher rheumatoider Arthritis die Möglichkeit einer Umschulung oder einer Arbeitsplatzanpassung wahrnahmen.4
Für diese Zurückhaltung der Menschen mit Rheuma bei der Antragstellung sind neben der schwierigeren Lage am Arbeitsmarkt offenbar auch zunehmende finanzielle Belastungen durch steigende Zuzahlungen verantwortlich.5 Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie fordert daher, den Zugang zu Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation dringend zu verbessern. Hierzu sollen neben einer besseren Aufklärung der Betroffenen, der Ärzte und der Betriebe eine Reihe weiterer Maßnahmen beitragen. Diese umfassen z. B. die Aufhebung finanzieller Belastungen für die Patienten und den Abbau bürokratischer Hürden, die in den Rehabilitationsrichtlinien vorhanden sind.6

Vorbeugen statt Wiederherstellen

Besser als jede Rehabilitation ist jedoch, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen. Dies kann durch eine frühe Diagnose und den schnellen Beginn einer adäquaten Therapie erreicht werden. Moderne Therapien sind dabei häufig in der Lage, nicht nur die Symptome des entzündlichen Prozesses zu lindern, sondern auch das weitere Fortschreiten der Gelenkschäden aufzuhalten, sodass die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten bleibt.

Quellen:

1 Integrationsamt
2 Bräuer W, Mau W (2000), Inanspruchnahme von Rehabilitationsmaßnahmen im Langzeitverlauf der frühen chronischen Polyarthritis. DRV-Schriften 20: 74-76
3 Deutsche Rentenversicherung Bund (2006), Statistik der Deutschen Rentenversicherung. Rentenzugang 2005. Berlin
4 Mau W, Bräuer W (2005), Sozialmedizinische Langzeitprognose und Inanspruchnahme von Leistungen zur Rehabilitation von Patienten mit chronischer Polyarthritis. In: Prädikation, Verfahrensoptimierung und Kosten in der medizinischen Rehabilitation, Petermann F, ed. Regensburg: S. Roderer Verlag: 227-274
5 Mau W, Mattussek S, Kusak G, Hülsemann JL, Gutenbrunner C (2004), Einstellungen zur Rehabilitation bei vertragsärztlich tätigen Rheumatologen und Patienten mit chronischer Polyarthritis oder Spondylitis ankylosans. Akt Rheumatol 29:238
6 Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie

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